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Christoph von Pfeil Schule

Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2023

Artikel vom 13.02.2023

Bekanntmachung als pdf-Datei (PDF-Datei)

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12.636.411 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12.568.436 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) von 67.975 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 67.975 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.936.331 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.203.846 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 732.485 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.663.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.803.500 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.140.500 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.408.015 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 347.503 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -347.503
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.755.518 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 7.472.600 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 430 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H. der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. der Steuermessbeträge.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Gemeinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Fichtenau, den 30.01.2023

 

Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

2 . Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 03.02.2023 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 20.02.2023 bis Dienstag, 28.02.2023 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus.

Bitte nutzen Sie zur Einsichtnahme der genannten Unterlagen den Seiteneingang (rechts des Haupteingangs des Rathauses), zu dem während der Dienstzeiten Zutritt besteht.

Fichtenau, 13.02.2023

 

gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

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